Urteil in Grevenbroicher Mordprozess

Wegen versuchten Totschlags muss der 26jährige Grevenbroicher laut Urteil für sechs Jahre und drei Monate in Haft.

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Im Juni letzten Jahres soll ein 26jähriger Drogenabhängiger nachts auf offener Straße auf einen Bekannten eingestochen haben. Der Angeklagte will nicht am Tatort gewesen sein, sein Verteidiger fordert dementsprechend einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes in ihrem Plädoyer beantragt. Sie hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte mit einem Messer auf das Opfer eingestochen und den Mann schwer verletzt hatte. Lebenswichtige Organe seien nur knapp verfehlt worden. Laut Ermittlungen hatte der Angeklagte unter anderem seiner Ex-Freundin von der Tat berichtet. Er ist nach eigenen Angaben seit seinem 13. Lebensjahr drogenabhängig und war zuletzt in die Crack-Szene in Venlo abgerutscht. Das Urteil wurde am Donnerstag um 9.15 Uhr verkündet.

Wegen versuchten Totschlags muss der 26jährige Grevenbroicher laut Urteil für sechs Jahre und drei Monate in Haft. Das Gericht folgte damit zum Großteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte siebeneinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert, für einen Mordversuch sah das Gericht jedoch keinen Anhaltspunkt. Das Opfer hätte sich zunächst mit dem Angreifer noch eine Rangelei geliefert und sei deshalb nicht überrascht oder arg- und wehrlos gewesen. Der Richter kritisierte das Verhalten des Angeklagten vor Gericht. Ein Geständnis hätte sich strafmildernd ausgewirkt, sagte er. Der junge Mann hatte im Prozess geschwiegen, er kann das Urteil noch anfechten.

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