
Falschparker Melden via Foto?
Im Rhein-Kreis Neuss ist es möglich Falschparker oder auch andere Verkehrsergehen bei den Kommunen zu melden. Das geht zum Beispiel per Mail, Online-Formular oder App.
Veröffentlicht: Montag, 21.08.2023 12:54
Die meisten Autofahrer standen mit Sicherheit schonmal im Halteverbot. Ob für das Brötchenholen oder den kurzen Gang zum Geldautomaten. Manchmal ist man aber doch nicht schnell genug zurück und kurze Zeit später ein Knöllchen im Briefkasten. Inzwischen muss dafür aber nicht zwangsläufig ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt unterwegs gewesen sein. Auch Privatpersonen können sich mit einem Hinweis melden. Das geht im Rhein-Kreis Neuss zum Beispiel per Mail, Online-Formular oder App. Dort müssen detaillierte Angaben zum Vergehen und zur eigenen Person gemacht werden. Diesen Hinweis überprüft dann die entsprechende Ordnungsbehörde. Klingt und sieht der Vorwurf plausibel aus? Wurden alle Angaben gemacht? Unter anderem diese Sachen werden überprüft, bevor es ein offizielles Knöllchen gibt.
Was sagt ein Verkehrsrechtsexperte?
Arndt Kempgens ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und sagt, solche Fälle gibt es tatsächlich nicht selten. Um solche Hinweise müssen sich die Kommunen kümmern.
Damit kommt dann zwangsläufig die Post mit einem Knöllchen. Arndt Kempgens sagt aber auch folgendes:
Wie hoch diese Kosten sind, ist zum Teil unterschiedlich. Oft sind die Kosten auch nicht wesentlich höher als ein Knöllchen und obendrauf käme dann ja auch noch der Aufwand. Anders ist das aber, wenn ein nörgelnder Nachbar oder der Dorf-Sheriff aktiv sind und dann vielleicht auch die Tatsachen etwas verdrehen:
So etwas kann durchaus vorkommen. Die Leute, die wir auf dieses Thema und die Möglichkeit angesprochen haben, fanden das aber eher nicht so gut.
