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Löwentraut-Prozess: Teil-Urteil gefallen
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Löwentraut-Prozess: Teil-Urteil gefallen

Der Meerbuscher Maler Leon Löwentraut hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen eine Düsseldorfer Galerie erzielt.

Veröffentlicht: Montag, 22.01.2024 09:33

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Das Düsseldorfer Landgericht erklärte die außerordentliche Vertragsbeendigung durch Löwentraut für rechtmäßig. Es sprach ihm außerdem rund 285 000 Euro zu. Darüber hinaus muss ihm die Galerie Werke zurückgeben. Galerie und Maler hatten einen langjährigen Vertrag über zehn Jahre. Den hatte der Maler vorzeitig aufgekündigt. Zu Recht, so das Gericht. Den der lange Vertrag würde die Freiheit des 25-jährigen jungen Malers zu sehr einschränken. Über zwei weitere Klagepunkte über eine Streitsumme von rund 200 Tausend Euro hat das Gericht dagegen noch nicht entschieden. Löwentraut ist mit seinen großformatigen, expressiven Bildern berühmt geworden. Er hat im In- und Ausland schon einige Ausstellungen bestückt.

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