Schließung der Notaufnahme in Grevenbroich

Die Umstrukturierungspläne für das Rheinland Klinikum im Rhein-Kreis Neuss werden zwar konkreter, sind aber weiterhin in einem ordentlichen regionalen Planungsverfahren zu prüfen.

© Rheinland Klinikum Neuss GmbH

Aktueller Stand

Zu den großen strukturellen Sanierungsprojekten am Rheinland Klinikum, gehören die Neuausrichtung der Gynäkologie und Geburtshilfe sowie eine Transformation des Krankenhauses in Grevenbroich. Diese Projekte wurden im Detail dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) von Seiten der Geschäftsführung und der Gesellschaftervertreter im Februar vorgestellt. Das Ministerium hat nach konstruktiven Gesprächen zu den Vorhaben Rückmeldung gegeben, woraus sich folgende nächste Schritte ergeben bzw. folgender Status Quo ergibt:

Notaufnahme Grevenbroich schließt zum 01. Juli 2025

Laut Rheinlandklinikum Die Notaufnahme in Grevenbroich soll zum 1. Juli 2025 schließen. Dann will das Rheinland-Klinikum aus dem Standort ein Gesundheitszentrum - vor allem für ältere Menschen - machen.

Stationäre chirurgische Eingriffe wird es dort auch nicht mehr geben. Für Notfälle soll weiter ein Notarzt in Grevenbroich vor Ort sein, der mit dem Rettungswagen rausfahren kann. Die ambulante Versorgung sollen Haus- und Fachärzte übernehmen und die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese hatte allerdings gesagt, dass ihre Praxis ohne die Klinik-Notaufnahme nicht sinnvoll weiterbetrieben werden könne.

Zeitplan für den Standort Dormagen

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Die Geburtshilfe in Dormagen soll zum 1. Mai 2025 und die Gynäkologie am dortigen Standort zum 1. Juni 2025 neu ausgerichtet werden. Hebammen und Gynäkologen, die bisher dort arbeiten, sollen dann zum Neusser Lukaskrankenhaus wechseln. Das Rheinland-Klinikum will in Dormagen aber beispielsweise eine Hebammen-Sprechstunde anbieten.

Das sagt das Rheinland-Klinkum dazu

Erstmal sollen diese Pläne jetzt schnell an die Bezirksregierung geschickt werden. Außerdem wird betont, dass alle Standorte weiterhin eine „hochwertige medizinische Versorgung“ bieten sollen. Das würde aber eben nur mit den gerade angesprochen Veränderungen gehen, weil die Situation finanziell sehr angespannt sei. Wenn die Sanierung nicht umgesetzt würde, dann müssten Standorte geschlossen werden. Und der Rhein-Kreis Neuss als Träger wird wahrscheinlich bald eine Bürgerinfoveranstaltung zu diesen Plänen des Rheinland-Klinikums anbieten.

Das sagt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)

„Die bekanntgegebene Neuausrichtung und die damit verbundenen Veränderungen für die Standorte Dormagen und Grevenbroich basieren auf einem trägerseitig vorgestellten Konzept. Die Gründe für die Umstrukturierung von Standorten resultieren ebenso aus Entscheidungen des Krankenhausträgers. Für das MAGS ist nach Bekanntgabe derartiger Konzepte wichtig, dass im Rahmen regionaler Planungsverfahren die Krankenhausversorgung sichergestellt bleibt. In der Praxis bedeutet das, dass Krankenhausträger Entscheidungen über Veränderungen ihrer Leistungsportfolios zu treffen haben, aber dabei die gesetzlichen Vorgaben zur Krankenhausplanung zu beachten sind. Eine Zustimmung des MAGS zu den konzeptionellen Überlegungen des Rheinland Klinikums ist bisher nicht erfolgt. Dies gilt für die angedachte Verlegung des gynäkologischen und geburtshilflichen Angebots aus Dormagen und auch für die Entscheidung über die Aufgabe der Notfallversorgung in Grevenbroich. Das MAGS hat das Konzept des Trägers erhalten, geprüft und Hinweise zum weiteren Planungsverfahren und zu den planerischen Grundsätzen gemäß der Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalen 2022 gegeben. Eine Zustimmung für die Verlagerung oder Aufgabe von Versorgungskapazitäten kann bereits nach den Regelungen des Krankenhausgestaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) bisher nicht erteilt werden, da bei den regionalen Planungsverfahren unter anderem weitere Krankenhausträger und die Verbände der Krankenkassen beteiligt werden müssen. Die letztliche Entscheidung über die künftige Versorgung im Rhein-Kreis-Neuss und darüber hinaus ist hiernach immer einem ordentlichen regionalen Planungsverfahren vorbehalten.“

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