Dormagener muss nach Messerangriff in eine Entziehungsklinik

Ein Dormagener muss in eine Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag (19.11.) so entschieden.

Der 38-jährige hatte im Rausch auf seinen Vater eingestochen. Dieser wurde lebensgefährlich verletzt, er überlebte die Tat aber. Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der Dormagener starke psychische Probleme hat. Ausgelöst durch einen starken Alkohol- und Drogenkonsum. Während des Prozesses hatte er den lebensgefährlichen Messerangriff auf seinen Vater bereits gestanden, obwohl er sich laut seiner Aussage nicht mehr daran erinnern konnte. Wegen seiner psychischen Erkrankung hat das Gericht den Dormagener für nicht schuldfähig erklärt. Er war bisher in einer Psychatrie untegebracht. Jetzt muss er zunächst für maximal zwei Jahre in eine Entziehungsklinik.

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