NE-WS 89.4 ist aufgrund des Landesmediengesetzes verpflichtet, Bürgerfunk auszustrahlen. Wer daran interessiert ist, zwischen 20 Uhr und 21 Uhr Bürgerfunk ausstrahlen zu lassen, muss bitte folgende Dinge für einen reibungslosen Ablauf beachten:
- Infos zur Gründung von Bürgerfunkgruppen, zum Erstellen von Sendeanmeldungen sowie rechtliche Hinweise gibt es bei der zuständigen Landesanstalt für Medien. Bei NE-WS 89.4 sind sie nicht zu erhalten, da dies nur der ausstrahlende Sender (Medium) ist. Von entsprechenden Anfragen bitten wir daher abzusehen.
- Terminabsprachen werden bitte mit unserer Redaktionsassistenz gemacht. Diese ist in der Regel montags bis freitags zwischen 8:30 Uhr und 15:00 Uhr telefonisch unter 02131 - 40 00 21 zu erreichen. In der Regel sind hierüber Absprachen am schnellsten und einfachsten zu treffen. Grundsätzlich geht es aber auch über E-Mail: zentrale@news894.de.
- Sendungen können nur nach vorheriger Terminabsprache ausgestrahlt werden. Sie müssen in einheitlicher Lautstärke produziert sein, eine Gesamtspielzeit von mindestens 52 Minuten und maximal 53 Minuten haben (Wort-Ende bei spätestens 48 Minuten) und im Datenformat mp3 oder wav produziert sein.
- Nach § 6 der Satzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über die Nutzung von Sendezeiten für den Bürgerfunk im lokalen Hörfunk (Nutzungssatzung Bürgerfunk) vom 12.12.2014, sollen Beitrag und Sendeanmeldung NE-WS 89.4 rechtzeitig, das heißt in der Regel drei Tage vor Ausstrahlung vorliegen.
- Die Sendungen müssen NE-WS 89.4 entweder als Daten-CD zur Verfügung gestellt werden oder über den Versand via https://www.wetransfer.com. Jeder Sendung muss eine gültige Sendeanmeldung beigefügt werden.
- Alle grundsätzlichen Informationen gibt es hier: https://www.medienanstalt-nrw.de/medienorientierung/partizipation/zertifizierung.html