Keine finale Entscheidung um Verhüllungsverbot am Steuer

Darf eine Neusserin mit muslimischem Glauben verhüllt am Steuer eines Autos sitzen? Mit dieser Frage hat sich Freitagvormittag (05.07.) das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt.

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Geklagt hat eine Frau aus Neuss. Die Neusserin hatte bei den Behörden eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot in der Straßenverkehrsordnung beantragt. Sie trägt einen Gesichtsschleier, einen sogenannten Niqab, der nur die Augen erkennen lässt. Die Bezirksregierung Düsseldorf und das Verwaltungsgericht in der Vorinstanz lehnten den Wunsch ab. Laut Straßenverkehrsordnung muss der Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu erkennen sein. Ausnahmen sind allerdings möglich. Die Muslimin beruft sich auf die Religionsfreiheit und hält das Verhüllungsverbot für verfassungswidrig.

Das OVG-Urteil ist am Freitag (05.07.) gefallen. Eine finale Entscheidung gibt es aber trotzdem nicht. Demnach hat die Neusserin zwar keinen Anspruch auf eine Ausnahme, die sie von dem Verbot befreit. Trotzdem soll die Bezirksregierung nochmal neu in dieser Sache entscheiden, sagt das Oberverwaltungsgericht. In der Vorinstanz wurde der Wunsch einer Ausnahme abgelehnt - u. a. mit der Begründung: Der Schleier schränke die Erkennbarkeit sowie die Sicht der Fahrerin ein. Das OVG schlägt eine Prüfung vor, ob die Klägerin trotz Verhüllung auch anders nachweisen kann, wann sie mit dem Auto fährt, beispielsweise durch ein Fahrtenbuch. Darüber soll das Verwaltungsgericht Düsseldorf erneut entscheiden. 

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