Mordfall an der B59 bei Jüchen: Dünne Beweislage
Veröffentlicht: Montag, 17.03.2025 13:30
Am Landgericht Mönchengladbach sind am Montag (17.03.) die Plädoyers um den Mord an der B59 bei Jüchen gehalten worden. Das Urteil folgt nächste Woche Mittwoch (26.03.).

Wie muss das sein für eine Familie, deren Sohn auf der früheren A540 zwischen Jüchen und Grevenbroich erstochen wurde, die aber vielleicht nie erfahren wird, was in der Tatnacht wirklich passiert ist? Genau so schaut es derzeit am Landgericht Mönchengladbach aus. Am Montag (17.03.25) sind in dem spektakulären Verfahren um den Tod eines jungen Grevenbroichers die Plädoyers gehalten worden. Weil viele Zeugen und der Angeklagte zumindest nicht vollständig vor Gericht ausgepackt haben, bleibt der Fall nebulös. NE-WS 89.4 Reporter Marc Pesch verfolgt den Prozess und war vor Ort dabei.
Die Staatsanwaltschaft ist von der Schuld des Angeklagten überzeugt und fordert zwölfeinhalb Jahre Haft. Du hast den Prozess gesehen, bist du auch davon überzeugt?
Ja, tatsächlich ja, ich glaube, da sitzt derjenige, der das Opfer erstochen hat, vielleicht glaubt der Richter das auch, aber das Problem ist: Man muss es dem Angeklagten auch rechtssicher nachweisen. Und das wird zumindest schwierig. Oberstaatsanwalt Stefan Lingens geht von folgendem Ablauf aus. Der Angeklagte hat den jungen Grevenbroicher abgepasst und auf der früheren A540 zwischen Grevenbroich und Jüchen verfolgt, kurz vor Jüchen hat das spätere Opfer dann gehalten, der Angeklagte und das Opfer sind ausgestiegen, das Opfer wurde erstochen, der Angeklagte ist geflüchtet und hat am nächsten Tag einer Freundin die Tat gestanden und sich später der Polizei gestellt. So könnte es gewesen sein, Problem ist: Es gibt kaum objektive Beweise für diesen Ablauf.
Kannst Du dafür Beispiele nennen?
Ja, die wichtigste Figur ist hier der Beifahrer des Opfers. Es ist schlicht nicht lebensnah, dass es zu einem regelrechten Duell auf der Straße kommt, der Fahrer aussteigt um mutmaßlich den anderen Fahrer zur Rede zu stellen und der Beifahrer sagt: Mach Du mal, ich bleib sitzen und wenn Du das erledigt hast, steigst Du wieder ein und wir fahren weiter. Normal ist: Da steigt man zusammen aus. Er will aber nichts mitbekommen haben und das legt natürlich den Verdacht nahe, dass es zwischen dem Täter und dem Opfer eine möglicherweise kriminelle Verbindung gab, die in der Tatnacht an einer stockdunklen Stelle mitten auf der Straße geklärt werden sollte. Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer sind türkischer Herkunft, genauso wie die übrigen Beteiligten im Prozess, die vielfach die Karten nicht auf den Tisch legen wollten.
Die Verteidigung hat einen Freispruch beantragt, kann es dazu kommen?
Absolut. Die Beweislage ist dünn, viele Zeugenaussagen waren widersprüchlich, merkwürdig, kaum nachvollziehbar. Für mich persönlich ist der springende Punkt aber das Geständnis gegenüber der Freundin. Wenn ich eine solche Tat nicht begangen habe, dann gebe ich sie auch nicht zu. Genau das hat der Angeklagte aber gemacht, laut Verteidigung war das eine Panikaktion, ich glaube da nicht dran.
Das Urteil in dem Fall wird am 26. März erwartet.