Rhein-Kreis Neuss: Neue Regelungen für Besitzer von Freigängerkatzen

Wer eine freilaufende Katze in unserem Kreis besitzt, muss diese jetzt kastrieren und auch kennzeichnen lassen - Entweder über einen Chip oder eine Tätowierung.

Das hat der Kreistag jetzt mit der sogenannten Katzenschutzverordnung beschlossen. Als Grund werden zu viele kranke und freilebende Katzen im Rhein-Kreis Neuss genannt. Durch diese Maßnahme soll die Anzahl der Katzen reduziert werden. So sollen sich in Zukunft auch Krankheiten weniger schnell verbreiten. Die Kosten für die Kastration und Kennzeichnung müssen die Tierhalter selbst tragen, heißt es.

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