Rhein-Kreis Neuss weist auf rechtzeitigen Heckenschnitt hin

Wer einen Garten hat und seine Hecken, Sträucher oder Bäume zurückschneiden will, der muss das bis Anfang März erledigen. Darauf weist der Rhein-Kreis Neuss hin.

Symbolbild Rhein-Kreis Neuss
© NE-WS 89.4

Dann gilt demnach das bundesweite Fäll- und Schnittverbot. Hecken und auch Büsche dürfen bis September nicht mehr gerodet oder radikal zurückgeschnitten werden. Erlaubt sind in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Ziel ist es den natürlichen Lebensraum von Tieren und Pflanzen nicht zu zerstören, heißt es.

Weitere Meldungen