Schaufenster bei mutmaßlicher Alkoholfahrt beschädigt
Veröffentlicht: Montag, 17.03.2025 10:45

In der Nacht zu Montag (17.3) hat gegen 4 Uhr eine 47-jährige Pkw-Fahrerin an der Further Straße in Neuss offenbar unter anderem das Schaufenster eines Geschäfts stark beschädigt hat.
Nach bisherigem Stand der Ermittlungen war sie mit ihrem Fahrzeug auf der Further Straße in Richtung Neusser Hauptbahnhof unterwegs, touchierte dabei zunächst den Bordstein und kam anschließend von der Straße ab, zerstörte dabei zwei metallene Absperrbügel und fuhr schließlich in besagtes Schaufenster sowie gegen die Fassade eines Gebäudes. Dabei entstand ein Schaden am Gebäude. Anschließend setzte sie ihre Fahrt fort, allerdings wurden vor Ort Autoteile gefunden. Die 47-Jährige konnte im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen angetroffen werden. Es ergaben sich Hinweise darauf, dass sie unter dem Einfluss von Alkohol gefahren sein könnte. Ein Atemalkoholtest fiel positiv aus, der Neusserin wurde eine Blutprobe entnommen. Das stark beschädigte Auto wurde abgeschleppt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die geltenden Verkehrsregeln im Bezug auf Alkohol hin. Die Promillegrenze liegt bei 0,5, allerdings drohen schon bei niedrigerem Alkoholgehalt im Blut strafen, wenn etwa ein Unfall verursacht wird oder sich Ausfallerscheinungen zeigen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, nach dem Konsum von Alkohol kein Fahrzeug - weder Auto noch Fahrrad - zu führen, da schon geringe Mengen an Alkohol das Fahrverhalten beeinflussen und Fahrer, Beifahrer und Unbeteiligte gefährden können.
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