Urteil im Prozess um Messerattacke auf ehemaliger A540
Veröffentlicht: Mittwoch, 26.03.2025 10:30
Nach der tödlichen Messerattacke auf der ehemaligen A540 zwischen Jüchen und Grevenbroich muss der Angeklagte jetzt für 12,5 Jahre in Haft.

Das hat das Landgericht Mönchengladbach am Mittwoch (26.03.) entschieden. Die zuständige Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der 25-jährige gebürtige Neusser die Tat begangen hatte. Der Angeklagte hatte mit den Worten „Gott ist mein Zeuge“ bis zuletzt die Tat bestritten. Der Richter war jedoch von seiner Schuld überzeugt. Das, was der Angeklagte selbst vorgebracht hatte, sei äußerst vage und nicht überprüfbar gewesen. Er hatte behauptet, sein Beifahrer habe die Tat begangen. Einen Namen wollte er aber nicht nennen. Der Richter stützte sich auf die Aussage einer Freundin des Angeklagten. Ihr gegenüber hatte der 25-jährige die Tat gestanden, unter anderem auch schriftlich in einem Chat. Die Verteidigung konnte das Urteil nicht nachvollziehen. Sie will Revision einlegen.