Verbraucherzentrale erweitert Sammelklage gegen Stromio
Veröffentlicht: Samstag, 22.03.2025 07:40
Die Verbraucherzentrale Hessen erweitert ihre Sammelklage gegen den Energiezulieferer Stromio aus Kaarst. Betroffene können sich bis zum 16. April 2025 ins Klageregister eintragen.

Die Verbraucherzentrale Hessen hat ihre Sammelklage gegen den Stromhändler Stromio aus Kaarst erweitert. Auch ein Manager und der Mutterkonzern werden verklagt. Die Verbraucherzentrale hofft, dass betroffene Verbraucher so höhere Chancen haben, Geld zurück zu bekommen.
Das ist passiert
Der Energiediscounter aus Kaarst hatte Ende 2021 von jetzt auf gleich seine Lieferungen eingestellt. Die Kunden fielen teilweise in die deutlich teurere Ersatzversorgung der Grundversorger. Stromio begründete die Aktion mit den deutlich gestiegenen Beschaffungspreisen. Die Verbraucherzentrale Hessen hält das für unzulässig. Noch bis zum 16. April können sich Betroffene in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren, so die Verbraucherzentrale. Einen Tag später will das Oberlandesgericht Hamm verhandeln.