Ex-AfD-Europaabgeordneter aus Neuss wieder vor Gericht

Der ehemalige AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck aus Neuss stand Freitag (20.12.) erneut wegen Titelmissbrauchs vor Gericht.

Der 59-Jährige wehrte sich am Landgericht Düsseldorf gegen eine Verurteilung. Das Amtsgericht Neuss hatte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.900 Euro verurteilt - am Freitag (20.12.) war der Berufungsprozess. Bei einer Partei-Veranstaltung in Magdeburg im November 2018 hatte sich Beck laut Anklage als Professor vorgestellt, ohne den Titel zu besitzen. Beck meint, er dürfe diesen nutzen. Denn er sei seit Jahren an der London-University als Hochschullehrer tätig. Eigentlich sollte der Berufungsprozess schon im Spätsommer sein. Da war Beck aber im Ausland und deswegen wurde vertagt.

Das Landgericht Düsseldorf sprach den 59-Jährigen am Freitag (20.12.) zwar schuldig, änderte jedoch das erstinstanzliche Urteil ab und beließ es wegen der extrem geringen Schuld des Angeklagten bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das bedeutet: Sollte sich Beck innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit in Deutschland erneut zu Unrecht Professor nennen, müsste er eine Strafe von 1.200 Euro zahlen. Als Bewährungsauflage muss der frühere EU-Parlamentarier innerhalb von zwei Monaten 500 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Auf diese Lösung hatten sich alle Prozessbeteiligten auf Vorschlag des Staatsanwalts verständigt.

Im April hatte das EU-Parlament seine Immunität aufgehoben. Auch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn. Der AfD Politiker soll 2022 in einem Neusser Kaufhaus versucht haben, Produktproben zu klauen. Beck bestreitet die Vorwürfe.

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