Polizei sucht Zeugen

Am Donnerstag (27.03.), gegen 13:47 Uhr, befuhr ein Bus der Linie 852 die Kölner Straße in Richtung Grimlinghausen. Ein weißes Fahrzeug befuhr die Kölner Straße in Richtung Neuss. An der Kreuzung Bonner Straße / Kölner Straße bog der unbekannte Fahrzeugführer des weißen Fahrzeugs vor dem Bus links ab. Der Busfahrer musste nach ersten Erkenntnissen eine Gefahrenbremsung durchführen.

Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nun Zeugen.

Eine Dame, welche im Bus gestürzt sei, sowie alle Personen, welche Hinweise geben können, werden gebeten sich mit der Polizei unter der Rufnummer 02131 3000 in Verbindung zu setzen.

Unfallflucht kann neben Geld- oder sogar Freiheitsstrafen für den Täter auch Fahrverbot oder Führerscheinentzug bedeuten. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist kein Kavaliersdelikt. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben diese unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.

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