Tödliche Messerattacke bei Jüchen geht zum Bundesgerichtshof

Nach dem Urteil im Prozess um die tödlichen Messerattacke auf der ehemaligen A540 bei Jüchen beschäftigt der Fall nun den Bundesgerichtshof.

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Die Verteidigung hat fristgemäß Revision gegen das Urteil eingelegt. Nun müssen die höchsten Bundesrichter in Karlsruhe das Gladbacher Urteil prüfen.

Letzte Woche Mittwoch (26.03.) hatte das Landgericht Mönchengladbach einen gebürtigen Neusser zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es trotz seines Dementis als erwiesen an, dass er auf der früheren Autobahn einen 20-jährigen Grevenbroicher erstochen hatte. Die Verteidigung hält das Urteil für falsch und will es anfechten. Ein Gerichtssprecher sagte, Anwalt Rainer Pohlen habe inzwischen Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof dürfte frühestens Ende des Jahres darüber entscheiden.

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