Drittes Jahr Corona – Das gilt im neuen Jahr
Veröffentlicht: Donnerstag, 30.12.2021 12:00
Auch im dritten Jahr wird uns Corona weiter beschäftigen. Es gibt ein paar Regeln, die es uns aber leichter machen sollen.
Kinderkrankengeld bleibt
Kinderkrankengeld kann auch in diesem Jahr mehr als sonst beantragt werden. Pro versichertem Kind bekommen Elternteile grundsätzlich für 30 statt zehn Tage bezahlt frei. Das gilt auch, wenn das Kind gar nicht krank ist, sondern als Kontaktperson in Quarantäne muss. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 statt normalerweise nur 20 Tage. Das gilt für das komplette Jahr 2022. Und wenn man eine Erkältung hat, hat man weiter die Möglichkeit, den Hausarzt anzurufen, der kann einen einfach für sieben Tage krankschreiben. Diese Regelung gilt bis zum 31. März.
Strengere Kontaktregeln
Für Geimpfte gilt: Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich sind nur mit maximal zehn Personen erlaubt, eine Begrenzung der Anzahl von Hausständen gibt es hier nicht. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Und: Sobald aber eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten wieder die strengeren Auflagen. Dann dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.
Die Testpflicht in NRW bleibt streng
Da beim Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden können, müssen auch geimpfte und genesene Personen dort nun einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Das ist die sogenannte 2G-Plus-Regel. Die gilt auch für viele weitere Einrichtungen und Angebote in NRW, darunter für das Singen im Chor ohne Maske.
(José Narciandi)