Vorgezogene Bundestagswahl: So verändert sich das Wahlrecht
Veröffentlicht: Freitag, 15.11.2024 11:00
Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag höchstwahrscheinlich neugewählt. Die Wahl läuft anders ab, als wir es kennen. Was sich ändert, erklären wir hier.
Wenn alles nach Plan läuft, haben wir am 23. Februar eine besondere Aufgabe: Wir wählen einen neuen Bundestag. Die 'Älteren' unter uns kennen es: Zwei Kreuzchen auf einem Wahlzettel machen - fertig. Diesmal jedoch ist einiges anders. Wir haben seit dem 2023 ein neues Bundestagswahlrecht. Und das könnte sogar unser Wahlverhalten ändern.
Bundestagswahl: Keine Überhang- oder Ausgleichsmandate
Die wichtigste Änderung lautet: Es gibt im Bundestag keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Vor der Reform kam - vereinfacht gesagt - automatisch jeder Kandidat und jede Kandidatin in den Bundestag, der/die einen Wahlkreis direkt holten, damit genügend Erststimmen bekamen.
Mit der Zweitstimme haben wir das Größenverhältnis der Parteien im Bundestag untereinander geregelt. Das ist nicht mehr so: In den Bundestag kommen nur dann alle Wahlkreisgewinner, wenn diese Mandate auch über die Zweitstimme abgesichert sind. Es kann also sein, dass eine Kandidatin einen Wahlkreis über die Erststimme gewinnt, aber aufgrund zu weniger Zweitstimmen möglicherweise nicht in den Bundestag gelangt.
Bundestagswahl: Wunschkoalition wählen damit schwieriger
Wir kennen das Beispiel, dass Wählerinnen und Wähler sich per Kreuzchen eine Wunsch-Koalitions bild. Wer sich also eine Koalition aus SPD und Grünen wünscht, konnte bislang mit der Erststimme den Direktkandidaten der SPD wählen, mit der Zweitstimme die Landesliste der Grünen. Dies könnte nun gefährlich werden, da der Kandidat der SPD vielleicht gar nicht ins Parlament gelangt, wenn die Erststimmen nicht mit den Zweitstimmen abgesichert sind.
Die Wahlrechtsreform hat zwar nur das Ziel, die Größe des Bundestags zu begrenzen, sie könnte aber auch unser gesamtes Wahlverhalten verändern.
Autoren: Joachim Schultheis & José Narciandi